Jugendschutz

Bei unseren Veranstaltungen setzen wir auf ein umfassendes Jugendschutzkonzept.

1. Zielsetzung und Geltungsbereich

Dieses Jugendschutzkonzept stellt sicher, dass alle gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere das Jugendschutzgesetz (JuSchG) – während aller Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Bayern, bei denen Minderjährige teilnehmen, eingehalten werden. Darüber hinaus verfolgt das Konzept das Ziel, einen sicheren, empowernden und diskriminierungsarmen Raum zu schaffen, in dem sich alle Teilnehmer*innen – insbesondere Minderjährige – wohlfühlen können.

Das Konzept gilt für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung sowie für alle Teilnehmer*innen unter 18 Jahren.

Die Inhalte dieses Konzepts werden allen Teilnehmer*innen vor Veranstaltungsbeginn zugänglich gemacht: Für alle unter 18-Jährigen findet am ersten Veranstaltungstag eine verpflichtende Einführungsrunde statt, in der die Regelungen nochmals klar erläutert werden. Dabei wird Raum für Rückfragen und das Klären von Unklarheiten geschaffen, um sicherzustellen, dass sich alle U18-Teilnehmenden der geltenden Regeln bewusst sind und sich sicher im Veranstaltungsrahmen bewegen können.

2. Teilnahmevoraussetzungen für Minderjährige

2.1 Einverständniserklärung & Unterlagen

Alle Teilnehmer*innen unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung einer sorgeberechtigten Person, um teilnehmen zu dürfen. Diese muss:

  • Bereits bei der Anmeldung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und digital hochgeladen werden (als Scan oder Foto),
  • gemeinsam mit einem Ausweisdokument der sorgeberechtigten Person zur Überprüfung der Unterschrift eingereicht werden,
  • im Original mit Originalunterschrift zur Veranstaltung mitgebracht und beim Check-In abgegeben werden.

Die Einverständniserklärung umfasst:

  • Zustimmung zur Teilnahme,
  • medizinisch relevante Hinweise (z. B. Allergien, Medikamente, Notfallkontakte),
  • Zustimmung oder Widerspruch zur Veröffentlichung von Fotos/Videos,
  • Einwilligung in eine medizinische Notfallversorgung.

2.2 Verantwortung der Sorgeberechtigten

Sorgeberechtigte verpflichten sich mit Abgabe der Einverständniserklärung, das vorliegende Jugendschutzkonzept sorgfältig durchzulesen und die enthaltenen Regelungen gemeinsam mit ihrem Kind bzw. ihrer*m Jugendlichen zu besprechen. Ziel ist, dass die minderjährige Person die Regeln vor Veranstaltungsbeginn kennt, versteht und weiß, was von ihr auf dem Kongress erwartet wird. Dies schafft Transparenz, Vertrauen und Sicherheit – für alle Beteiligten.

2.3 Medizinische Informationen & Notfälle

In der Einverständniserklärung werden medizinisch relevante Hinweise (z. B. Allergien, notwendige Medikamente, Notfallkontakte) abgefragt. Diese Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich vom zuständigen Orga-Team eingesehen.

2.4 Mediennutzung & Bildrechte

Während der Veranstaltung kann es zu Foto- oder Videoaufnahmen kommen, z. B. zur Dokumentation oder Öffentlichkeitsarbeit. Sorgeberechtigte können in der Einverständniserklärung angeben, ob ihr Kind auf solchen Aufnahmen erscheinen darf. Unsere Fotograf*innen sind darauf sensibilisiert, dass manche Personen nicht auf Fotos erscheinen möchten oder dürfen. Da es jedoch schwierig ist, alle betreffenden Personen jederzeit zu erkennen, bitten wir die entsprechenden Personen, die Fotograf*innen zusätzlich vor Ort aktiv anzusprechen.

3. Unterbringung & Infrastruktur

3.1 Geschlechterreflektierende Raumverteilung

Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern, die entsprechend den geschlechtlichen Selbstzuordnungen getrennt sind:

  • FINTA*-Personen
  • Nicht-FINTA*-Personen

Die Abkürzung FINTA* steht für: Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender Personen. Diese Personen erleben strukturelle Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder Geschlechtsidentität. Die Einteilung erfolgt freiwillig und auf Grundlage der Selbstauskunft bei der Anmeldung.

3.2 Sanitäreinrichtungen

Auch die Dusch- und Toilettenräume sind entsprechend dieser Kategorien zugeordnet. Auf individuelle Bedarfe, Barrierefreiheit sowie Rückzugsbedürfnisse wird Rücksicht genommen.

4. Verhaltensregeln & Geländeordnung für U18

4.1 Ausgangsregelung & Nachtzeiten

  • Teilnehmer*innen unter 16 Jahren müssen sich spätestens um 22 Uhr auf ihrem Zimmer befinden.
  • Teilnehmer*innen zwischen 16 und 18 Jahren müssen sich spätestens um 24 Uhr auf ihrem Zimmer befinden.

Wer nicht in der gemeinsamen Unterkunft übernachtet, muss zu denselben Zeiten das Veranstaltungsgelände verlassen und nach Hause zurückkehren.

4.2 Gelände

Minderjährige dürfen das Veranstaltungsgelände nur mit vorheriger Rücksprache verlassen – etwa bei externen Übernachtungen. In diesem Fall gilt:

  • Beim Verlassen und Wiederankommen ist eine Ab- und Anmeldung bei der verantwortlichen Person verpflichtend.

5. Konsumregelungen nach dem JuSchG

5.1 Alkohol & Tabak

  • Der Konsum von Tabakwaren ist für unter 18-Jährige ausnahmslos verboten.
  • Der Konsum alkoholischer Getränke richtet sich nach § 9 JuSchG:
    • Nur Personen ab 16 Jahren dürfen in geringem Umfang Bier, Wein o. ä. konsumieren, sofern dem keine elterlichen Einschränkungen entgegenstehen.
  • Der Konsum von Spirituosen, Mixgetränken mit hochprozentigem Alkohol oder Ähnlichem ist für alle Teilnehmer*innen ausdrücklich untersagt.
  • Abhängig vom Charakter der Veranstaltung können verantwortliche Personen auch den Konsum von Alkohol und Tabak vollständig untersagen – insbesondere bei Veranstaltungen mit primärem Fokus auf Minderjährige.

5.2 Drogen

Der Besitz und Konsum illegaler Substanzen ist verboten und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung sowie zur Benachrichtigung der sorgeberechtigten Person.

6. Awareness & Ansprechpersonen

Ein geschultes Awareness-Team steht allen Teilnehmer*innen – insbesondere auch Minderjährigen – zur Seite. Es ist erreichbar:

  • Persönlich vor Ort
  • Mobil auf dem Gelände
  • Telefonisch rund um die Uhr unter einer eigenen Nummer

Das Awareness-Team bietet u.a. Unterstützung bei:

  • Erlebten Grenzverletzungen oder Diskriminierung
  • Fragen zu Rückzugsräumen oder Barrierefreiheit
  • Emotionalen Belastungen
  • Konflikten mit anderen Teilnehmer*innen

7. Zuständigkeiten & Aufsicht

Die Aufsicht während des gesamten Kongresses wird durch das Orga-Team übernommen, das sich seiner Verantwortung gegenüber minderjährigen Teilnehmer*innen bewusst ist.

Das Orga-Team besteht aus dem Landesvorstand und der Landesgeschäftsstelle der GRÜNEN JUGEND Bayern, insbesondere aus:

  • Die Personen werden je nach Veranstaltung bekannt gegeben.

Sie werden je nach Veranstaltung bekannt gegeben und von weiteren engagierten Personen unterstützt.

8. Notfälle & Erste Hilfe

Im Notfall wird umgehend den Umständen entsprechend reagiert. Je nach Situation werden folgende Schritte eingeleitet:

  • Kontaktaufnahme mit einer Erste-Hilfe-beauftragten Person auf dem Gelände,
  • Absetzen eines Notrufs (112) bei medizinischen oder sicherheitsrelevanten Akutfällen,
  • Benachrichtigung der sorgeberechtigten Person gemäß den im Anmeldeformular hinterlegten Kontaktdaten,
  • oder eine Kombination der oben genannten Maßnahmen, wenn es die Situation erfordert.

Die Sicherheit aller Teilnehmer*innen – insbesondere von Minderjährigen – hat oberste Priorität. Das Awareness-Team und das Orga-Team sind geschult, um in Notfällen angemessen zu reagieren und Unterstützung zu leisten.

9. Konflikte & Konsequenzen bei Regelverstößen

Bei Verstößen gegen die Regeln oder bei Konflikten wird gemeinsam mit den betroffenen Personen, dem Awareness-Team und dem Orga-Team nach einer angemessenen Lösung gesucht. Bei schwerwiegenden Vorfällen (z. B. Gewalt, Drogenkonsum, Grenzverletzungen) kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen. Sorgeberechtigte werden in diesen Fällen umgehend informiert.

10. Verhaltenskodex für Betreuende

Personen, die im Rahmen der Veranstaltung eine betreuende Rolle übernehmen – z. B. als Aufsichtspersonen, Awareness-Menschen oder im Orga-Team – verpflichten sich zur Einhaltung eines verbindlichen Verhaltenskodex. Ziel ist ein respektvoller, sicherer und professioneller Umgang mit allen Teilnehmer*innen, insbesondere mit Minderjährigen.

Die Grundsätze des Verhaltenskodex lauten:

  • Verantwortung & Vorbildfunktion: Betreuende sind sich ihrer Vorbildrolle bewusst. Sie handeln reflektiert, achten auf klare Grenzen und fördern ein respektvolles Miteinander.
  • Nähe & Distanz: Körperliche Nähe, persönliche Offenheit und emotionale Unterstützung müssen im angemessenen Rahmen und mit klarer Grenzachtung stattfinden. Körperkontakt erfolgt – wenn überhaupt – nur einvernehmlich, situationsgerecht und niemals übergriffig.
  • Kommunikation: Die Kommunikation mit Minderjährigen ist altersangemessen, respektvoll und nachvollziehbar. Sie findet transparent statt – insbesondere bei digitalen oder privaten Nachrichten – und niemals über Kanäle, die eine unangemessene Nähe fördern könnten.
  • Schutz vor Grenzverletzungen: Betreuende greifen aktiv ein, wenn sie Grenzverletzungen oder Diskriminierung wahrnehmen, und informieren das Awareness-Team oder das Orga-Team.
  • Verzicht auf Drogen & Alkohol in Betreuungsrollen: Personen mit Betreuungsverantwortung sind während ihrer verantwortlichen Tätigkeit nüchtern. Dies umfasst insbesondere den bewussten Verzicht auf Alkohol und andere berauschende Mittel.
  • Vertraulichkeit: Persönliche Informationen (z. B. medizinische Daten, sensible Gespräche) werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies für den Schutz der betroffenen Person notwendig ist.
  • Meldung von Vorfällen: Betreuende sind verpflichtet, beobachtete oder anvertraute Hinweise auf mögliche Gefährdungen, Grenzverletzungen oder Missstände ernst zu nehmen und den zuständigen Stellen zu melden (Awareness, Orga-Team, ggf. Behörden).

Vor Veranstaltungsbeginn wird allen Betreuenden dieser Verhaltenskodex vermittelt. Mit der Übernahme ihrer Rolle erklären sie sich mit den Grundsätzen und ihrer Verantwortung einverstanden.

11. Datenschutz

Alle erhobenen Daten und Unterlagen – insbesondere medizinische Informationen und Einverständniserklärungen – werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung verwendet und nach Veranstaltungsende gelöscht bzw. vernichtet. Alle abgefragten Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich vom verantwortlichen Orga-Team eingesehen.

Es gilt die offizielle Datenschutzerklärung der GRÜNEN JUGEND Bayern.