Fahrtkostenerstattung

Im Rahmen unserer Finanz- und Erstattungsordnung kannst du Fahrtkosten, die im Rahmen von Tätigkeiten für die GRÜNE JUGEND Bayern enstanden sind, erstattet bekommen.

Fahrtkostenerstattung

Hier wird demnächst das Online-Formular für die Fahrtkostenerstattung ergänzt.

F.A.Q.

In diesem FAQ findest du die wichtigsten Informationen zur Fahrtkostenerstattung, zu erforderlichen Nachweisen und zu häufigen Sonderfällen. Außerdem erklären wir die häufigsten Anwendungsfälle und typische Fehler beim Ausfüllen des Erstattungsformulars.

Wir empfehlen dir, die Hinweise vor dem Ausfüllen aufmerksam durchzulesen. Das vermeidet Rückfragen, hilft uns bei der Bearbeitung und sorgt dafür, dass dein Erstattungsantrag möglichst schnell ausgezahlt werden kann.

Wer kann Fahrtkosten erstattet bekommen?
Welche Fahrten können erstattet werden?
Ich reise nicht von meinem Wohnort an. Was muss ich beachten?
Welches Verkehrsmittel soll ich nutzen?
Was muss ich bei Fahrten mit der Deutschen Bahn beachten?
Werden Bayern-Tickets, Deutschlandtickets oder Tageskarten erstattet?
Ich habe bereits ein Deutschlandticket. Kann ich dafür Geld zurückbekommen?
Werden FlixBus, FlixTrain oder andere Anbieter erstattet?
Wird die Anreise mit einem PKW erstattet?
Wie hoch ist die Erstattung für PKW-Fahrten?
Werden Taxikosten erstattet?
Ich möchte ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Geht das?
Was ist ein Härtefall?
Was ist, wenn ich mir die Fahrt aktuell nicht auslegen kann?
Wo kann ich mich bei Fragen oder für Absprachen melden?